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Allgemeine Geschäftsbedingungen charaktercast
(nachstehend „Agentur“ genannt)
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und Kunden der Agentur (nachstehend „Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit wider-sprochen.
Diese Geschäftsbedingungen regeln ferner die Rechtsbeziehungen zwi-schen den Fotomodellen/Darstellern (im weiteren Text „Models“ genannt), der Agentur und dem jeweiligen Kunden, soweit im Einzelfall nicht aus-drücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
Der Kunde verpflichtet sich, keine von diesen Geschäftsbedingungen ab-weichenden Vereinbarungen ohne Zustimmung der Agentur mit dem Model zu treffen oder dies zu versuchen. Gleiches gilt für von einer Buchung ab-weichende nachträgliche Abreden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
I. Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur bemüht sich – ohne einen Erfolg zu schulden – um eine buchungsentsprechende Vermittlung des Models. Die Agentur gibt hinsicht-lich der Leistung des Models Erklärungen gegenüber dem Kunden im Na-men und im Auftrag des Models ab. Sie wird hinsichtlich der Leistung des Models nicht selbst Vertragspartner, sondern vermittelt die Vertragsbezie-hung zwischen Kunden und Model. Die Agentur haftet nicht für Nicht- bzw Schlechterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Models, soweit solche Umstände nicht von der Agentur zu vertreten sind.
2. Kunde (und damit Vertragspartner von Agentur und Model) ist derjeni-ge, der bei der Agentur eine Buchung vornimmt, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Die Buchung ist verbind-lich, wenn sie von der Agentur bestätigt wurde.
3. Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart 20% (mindestens jedoch EUR XXXX) des vereinbarten Model – Honorars und/oder des Model – BuyOuts und/oder eines etwaig vom Kunden zu zahlenden Ausfallhonorars oder einer anderen an das Model in Zusammenhang mit der vermittelten Tätigkeit entrichteten Vergütung , zzgl. der gesetzlichen USt.
4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchun-gen, soweit das Model zum Zeitpunkt der Buchung von der Agentur vertre-ten wurde. Vermittlungsprovision ist auch für nachträgliche Zahlungen an das Model, welche im Zusammenhang mit der vermittelten Tätigkeit stehen (insbesondere BuyOuts), geschuldet.
5. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen des Models und/oder Buyout-Anfragen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Diese Ver-pflichtung gilt jeweils 6 Monate nach dem letzten von der Agentur vermittel-ten Vertragsschluss und/oder Buy-Out fort. Erfolgt während dieser Dauer eine Buchung des oder eine Buy-Out Vereinbarung mit dem Model durch den Kunden oder durch Dritte für den Kunden, so ist der Kunde zur Zahlung einer Vergütung gem. vorstehender Nr. I. 3. an die Agentur verpflichtet, auch wenn die Agentur nicht eingeschaltet wurde. Im Zweifelsfall ist die Ver-tragslage mit der Agentur zu klären.
6. Geschuldet ist vom Model die gebuchte Leistung (ggf. gemäß schriftlich vereinbarter Änderungen). Das Model ist bei Abweichungen der geforderten Leistungen, des Arbeitsumfelds oder sonstiger für die Leistung erheblicher Faktoren von der Buchung berechtigt, die Leistung zu verweigern, wobei der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt.
II. Buchungsmodalitäten
1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Opti-on verfällt, wenn der Kunde nicht spätestens drei Werktage (bis 18 Uhr) vor vereinbartem Tätigkeitsbeginn des Models oder innerhalb von einem Werk-tag nach Aufforderung durch die Agentur, eine Festbuchung tätigt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Gehen der Option des Kunden ande-re Optionen für den gleichen Zeitraum voran, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
2. Festbuchungen: Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich und werden auf Verlangen des Kunden durch die Agentur bestätigt.
3. Wetterbuchungen: Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthalts-ort des Models zum Zeitpunkt des Termins möglich und müssen ausdrück-lich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die der Buchung zugrun-de gelegten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall be-trägt schuldet der Kunde dem Model ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Modelhonorars.
4. Eine Festbuchung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund schriftlich annulliert werden. Die Annullierung hat dabei so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht wurden, mindestens jedoch drei Werktage.
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Be-rechnung mitzuzählen.
Tages- und Stundenbuchungen können spätestens 24 Stunden vor Arbeits-beginn annulliert werden.
Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Im Falle einer nach diesen Regelungen zulässigen Annullierung sind beidersei-tig weitergehende Ansprüche und Rechte ausgeschlossen.
III. Ausführung und Ausfall
1. Der Kunde hat der Agentur bei der Buchung alle für den jeweiligen Auf-trag wesentlichen Informationen bei der Buchung mitzuteilen und die Agen-tur bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Vermittelt ist stets nur die Leistung, die auch Gegenstand der Buchung ist. Alle nicht in der Buchung genannten Leistungen sind zusätzlich zu vereinbaren und zu vergüten.
2. Das Model schuldet vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung ausschließlich seine Anwesenheit und die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit. Für Haar-Styling, Make-Up, Ausstattung und sonsti-ge Leistungen ist das Model nicht verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Kann ein Auftrag aus nicht vom Model oder der Agentur zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden und liegt keine nach diesen Geschäftsbedingungen zulässige Stornierung bzw. Annullie-rung vor, schuldet der Kunde dem Model für die entfallende Leistung ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerech-net, sofern die Aufwendung ausdrücklich in der Buchung genannt ist und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
IV. Arbeitszeiten
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit für das Model zehn Stunden, bei einer Halbtagsbuchung fünf Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Haare & Make-Up zählen zur Arbeitszeit. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde bzw. zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit.
Bei der Buchung von Kindern, die unter § 6 des Jugendarbeits-schutzgesetzes fallen, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und gehen den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. IV vor.
V. Rechnungsstellung
Soweit nicht anders vereinbart, stellt die Agentur die Leistungen des Models im Namen und im Auftrag des Models sowie die Agenturvergütung im eige-nen Namen in Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen fällig und zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Agentur anerkannten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. BuyOut
1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte abgegolten. Eine Einräumung von Nutzungsrechten („BuyOut“) erfolgt gesondert für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt, die vereinbarte Nutzungs-form und den vereinbarten Nutzungszeitraum. Jede weitergehende Nut-zung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich vom BuyOut umfassten Medien, weitere Zeitintervalle, sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
2. Ein BuyOut schuldet der Kunde auch dann, wenn das Gesicht des Mo-dels auf den genutzten Aufnahmen nicht zu erkennen ist.
3. Die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung der Aufnahmen, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart.
4. Eine digitale Speicherung der vermittelten Aufnahmen über die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks grundsätz-lich nicht gestattet.
5. Jegliche Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedin-gung der vollständigen Zahlung des für die jeweilige Rechtseinräumung sowie die Leistung des Models und der Agentur geschuldeten Entgelts.
6. Jegliche vorstehende Regelungen erstrecken sich auch auf etwaige „Making-Off“ Dokumentationen der Aufnahmen ungeachtet ihrer Verbrei-tung bzw. Bereitstellung.
VII. Reklamationen / Versicherungen / Haftung
1. Bei Reklamationen hat der Kunde die Agentur umgehend zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Bildnachweise für die Reklamation zu erstellen und der Agentur zur Verfügung zu stellen, soweit der Reklamationsgrund optischer Art ist. Das Model ist im Fall einer Re-klamation sofort ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, ent-fällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch (abgesehen von den Nachweisbildern) Aufnahmen angefertigt, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasstes Ver-kehrsmittel etc.) hat das Model die verpasste Arbeitszeit nachzuholen. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Honoraranspruch auf der Grundlage der Berechnung des Überstundenhonorars.
3. Der Kunde hat eine dem Risiko der mit dem Model durchgeführten Aufnahmen sowie des Aufnahmeorts entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Im Fall von nicht ausdrücklich vereinbarten Risiken ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern.
4. Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Leistungsergebnis, die Eig-nung vermittelter Leistungen für einen bestimmten Zweck oder die wirt-schaftliche Verwertbarkeit von vermittelten Leistungen übernimmt die Agentur vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen abweichenden Vereinbarung nicht.
5. Die Agentur haftet im Rahmen ihres eigenen Pflichtenkreises für Vor-satz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übri-gen haftet sie gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der leicht fahrlässigen Ver-letzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung des Models für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Ge-winn ist ausgeschlossen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der Gesellschafter, Angestellten und der Geschäftsführung der Agentur. Sie gelten ferner entsprechend für die Haftung des Models gegen-über dem Kunden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht..
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.