Datenschutzerklärung

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Datenschutzerklärung für charaktercast

Stand: 17. September 2025

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Webseite und unserer Agentur. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Nachfolgend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Webseite im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Alberto Vasquez León /charaktercast. Gutleutstraße 47 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 21002101, Mail: info[at]charaktercast.com

2. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können verlangen, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie uns jederzeit über die oben genannten Kontaktdaten kontaktieren.

3. Datenerfassung auf unserer Webseite

a) Hosting und Server-Logfiles

Unsere Webseite wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Um einen sicheren und stabilen Betrieb der Webseite zu gewährleisten, erfasst der Hoster bei jedem Aufruf der Webseite automatisch Informationen in sogenannten Server-Logfiles. Dazu gehören:

IP-Adresse des anfragenden Rechners

Datum und Uhrzeit des Zugriffs

Name und URL der abgerufenen Datei

Browsertyp und -version

verwendetes Betriebssystem

Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite)

Diese Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an einer technisch fehlerfreien und sicheren Darstellung unserer Webseite. Wir haben mit unserem Hosting-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen

b) SSL/TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

c) Bewerbungsformular

Wenn Sie sich über unser Formular als Model/Darsteller bewerben, erheben und speichern wir die von Ihnen eingegebenen Daten (Name, E-Mail, Telefon, Fotos und weitere freiwillige Angaben) zum Zweck der Prüfung Ihrer Bewerbung und zur möglichen Aufnahme in unsere Kartei.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein und kein Vertragsverhältnis zustande kommen, werden Ihre übermittelten Daten spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

d) Kontakt per E-Mail oder Kontaktformular

Wenn Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular kontaktieren, werden die von Ihnen übermittelten Daten inklusive Ihrer Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt zur Beantwortung Ihres Anliegens (Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfallen ist (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage).

e) Portfolio für Kunden (Login-Bereich)

Wenn Sie Nutzer unseres Portfolios sind und einen Login besitzen, verarbeiten wir Ihre Daten (Benutzername, Name, E-Mail, Kontaktdaten) zur Erfüllung unseres Vertrags mit Ihnen und zur Bereitstellung der vereinbarten Dienste (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

4. Eingebundene Inhalte (Instagram-Feed)

Auf unserer Webseite binden wir Inhalte unseres Instagram-Profils ein. Um Ihre Daten zu schützen, haben wir eine datenschutzfreundliche Lösung implementiert („2-Klick-Lösung“).

Beim bloßen Besuch unserer Seite wird keine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram (Meta Platforms, Inc.) hergestellt und somit auch keine Daten übertragen. Es werden lediglich lokal gespeicherte Vorschaubilder angezeigt. Erst wenn Sie aktiv auf ein Bild und anschließend auf das Instagram-Symbol klicken, werden Sie zu Instagram weitergeleitet. Mit diesem Klick erteilen Sie Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) zur Datenübertragung an Instagram. Auf die anschließende Datenverarbeitung durch Instagram haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://privacycenter.instagram.com/policy

5. Umgang mit Daten von Minderjährigen

Unsere Webseite und unser Vermittlungsangebot richten sich ausschließlich an volljährige Personen. Wir fordern wissentlich keine personenbezogenen Daten von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren an. Personen unter 18 Jahren dürfen uns ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten übermitteln. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, die Internetnutzung ihrer Kinder zu überwachen.

6. Datensicherheit

Wir treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

7. Speicherdauer

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder wie es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Nach Wegfall des Zwecks bzw. Ablauf der Fristen werden die Daten routinemäßig gesperrt oder gelöscht.

 

 Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:

 

 

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von DARSTELLERN

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen charaktercast (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ genannt). Der Einbeziehung widersprechender AGB durch den Kunden wird hiermit bereits jetzt widersprochen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 Darstellervermittlung

Die Agentur vermittelt Darstellerinnen und Darsteller (im Folgenden „Darsteller“) für Werbeproduktionen, insbesondere Film- und Fotoproduktionen. Die Agentur ist aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Darsteller berechtigt, in dessen Namen und Auftrag tätig zu werden. Die Agentur stellt den Kontakt zwischen Kunde und Darsteller her und verhandelt die Konditionen der Darstellertätigkeit.

Kommt zwischen Kunde und Darsteller Einigkeit über die Zusammenarbeit zustande und entscheidet sich der Kunde für den Darsteller, erfolgt die Buchung des Darstellers zu den von der Agentur ausgehandelten Konditionen. Die Buchung wird erst mit dem Zusenden einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Agentur verbindlich (eine formlose Bestätigung per E-Mail ist ausreichend) oder mit der Unterzeichnung eines vom Kunden bereitgestellten Darstellervertrages durch die Agentur.

§ 3 Vergütung

Die Gesamtvergütung des Darstellers umfasst sämtliche, im Zusammenhang mit einer Buchung vereinbarten Honorare und Buyouts.
Hierzu zählen neben dem Honorar für den Arbeitstag (Arbeitshonorar) z.B. Honorare für Reisetage, Fitting, Proben, Sprachaufnahmen, Standby-, Wetter- und Ausfalltage sowie das Entgelt für die Nutzungsrechte (Buyout), jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt 20% auf alle vereinbarten Honorare und Buyouts, mindestens jedoch 100,00 Euro, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen des Darstellers, solange sich der Darsteller von der Agentur vertreten lässt. Ebenso schuldet er die Vermittlungsprovision für Folge-Buyouts (Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Nutzungs-rechte sowie die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte), auch wenn der Darsteller zu diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Agentur vertreten wird. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz der Agentur gegenüber dem Kunden.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen und im Auftrag des Darstellers durch die Agentur und ist mit Zustellung der Rechnung fällig.
Eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung kann ausschließlich an die Agentur erfolgen.

§ 4 Buchungsmodalitäten

Optionen

Optionen stellen eine terminverbindliche Reservierung eines Darstellers durch den Kunden dar. Ist der Darsteller uneingeschränkt verfügbar, erhält der Kunde eine 1. Option und kann den Darsteller zu den vereinbarten Konditionen buchen. Ist der Darsteller bereits für eine andere Produktion mit einer 1. Option reserviert, erhält der Kunde eine 2. Option. Eine endgültige Buchung ist erst möglich, wenn die vorherige Option entfällt und der Darsteller wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Arbeitstage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn eine Festbuchung des Darstellers erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind durch die Agentur unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Wetterbuchungen

Wetterbuchungen ermöglichen es dem Kunden bei Produktionen unter freiem Himmel, das Shootingdatum aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen kurzfristig verschieben zu dürfen, ohne das volle Ausfallhonorar zahlen zu müssen. Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich im Vorfeld als solche bezeichnet werden. Liegen die erforderlichen Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann die Buchung gegenüber der Agentur bis maximal zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Produktionstag kostenfrei storniert werden. Einen Arbeitstag vor Produktionsbeginn fällt ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars an und wird das Shooting weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn abgesagt, beträgt das Ausfallhonorar 100% des vereinbarten Darstellerhonorars.

Stornobedingungen

Sagt der Kunde eine Festbuchung einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Produktionstag oder direkt am Produktionstag ab, schuldet er das volle Honorar. Storniert der Kunde die Buchung weniger als volle fünf, aber mehr als einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Produktionstag, sind 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Storniert der Kunde eine Festbuchung, weil er oder die von ihm Beauftragten (Fotografen, Regisseure etc.) den gebuchten Termin aufgrund von höherer Gewalt nicht wahrnehmen können, steht aber der Darsteller bereit oder könnte bereitstehen, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen zur Honorarzahlung. Spesen des Darstellers werden nur nach tatsächlichem Anfallen berechnet.

Erfolgt die Stornierung durch den Darsteller, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, ggf. unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Eine darüberhinausgehende Haftung der Agentur besteht nicht.

§ 5 Arbeitszeiten

Foto

Bei Fotoproduktionen beträgt die Arbeitszeit für eine Tagesbuchung 8 Stunden, für eine Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

Film

Bei Filmproduktionen beträgt die Arbeitszeit für eine Tagesbuchung 10 Stunden, für eine Halbtagesbuchung 5 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Darstellers am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungen wie Hair & Make-up und Styling zählen zur Arbeitszeit.

Overtime

Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet, mindestens jedoch mit 120 Euro zzgl. 20% Agenturprovision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gemeinsame An- und Abreise von Darsteller und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt zur Arbeitszeit.

§ 6 Reisekosten

Vergütung von Reisetagen

Die An- und Abreise des Darstellers zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Darstellern erfolgt. Die Vergütung beträgt bei bis zu 2 Arbeitstagen ein volles Tageshonorar und bei mehr als 2 Arbeitstagen ein halbes Tageshonorar.

Erstattung von Reisekosten

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Darstellern werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Kunden nicht erstattet. Taxikosten werden nur ab Stadtgrenze erstattet.

Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Darstellers die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

Ist der Darsteller für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Gesamtkosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§ 7 Haftung

Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Ausfall oder das Nichterscheinen eines Darstellers. Eventuelle Ansprüche sind an den Darsteller direkt zu richten. Für den Fall der Unmöglichkeit (Krankheit, Unfall etc.) wird die Agentur versuchen, kurzfristig für Ersatz zu sorgen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung seitens der Agentur herleiten lässt. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf die doppelte Höhe des Provisionsvolumens des einzelnen Auftrags beschränkt.

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationskunde nachvollziehbar darzulegen. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Darsteller oder der Agentur zu vertreten sind und die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden. Werden mit dem Darsteller dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

Bei Aufnahmen, die ein Risiko für die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Darstellers auslösen können, hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den Darsteller abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Darsteller berechtigt, seine Leistung zu verweigern, ohne dass der Honoraranspruch hierdurch beeinträchtigt wird.

§ 8 Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden dem Kunden bei vollständiger Bezahlung des Darstellerhonorars die vertraglich festgehaltenen Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt. Die Rechte sind an den vereinbarten Verwendungszweck gebunden und zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Nutzung im ersten Medium, spätestens jedoch 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. Die digitale Speicherung der Aufnahmen ist nur zur Umsetzung der vereinbarten Vertragszwecke erlaubt und zeitlich auf die vereinbarte Nutzungsdauer begrenzt.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich Kosten und Spesen.

Jede weitergehende Nutzung, auch eine Übertragung der Rechte an Dritte, sowie jede Veröffentlichung des Darstellernamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur und muss zu marktüblichen Konditionen vergütet werden. Jede zusätzliche Nutzungsvereinbarung wird ausschließlich von der Agentur verhandelt und abgerechnet.

Soweit die entstandenen Aufnahmen ohne vorherige Absprache mit der Agentur für weitergehende Zwecke als die vertraglich vereinbarte Verwendung genutzt werden, ist für diese Verletzung der Nutzungsrechte ein Zuschlag von 100% auf die ohnehin fällige Vergütung der verletzten Nutzungsrechte, zzgl. 20% Agenturprovision, zu entrichten.

§ 9. Besondere Bestimmungen bei der Weiterverarbeitung von Material mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) und bei der Erstellung KI-basierter Erzeugnisse.

Geltungsbereiche

9a) Weiterverarbeitung von Material
Diese Bestimmungen gelten für jegliche Nutzung von Material in Form von Aufnahmen oder Abbildungen des Darstellers, das mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) weiterbearbeitet und optimiert wird, beispielsweise – jedoch nicht ausschließlich – durch Anwendungen wie Adobe Photoshop oder Da Vinci Resolve. Zulässig sind ausschließlich Bearbeitungen, die auf dem vorhandenen Material beruhen und dessen wesentlichen Inhalt unverändert lassen, etwa Retuschen, Farbkorrekturen, Format- oder Lichtanpassungen, stilistische Änderungen oder Composings.

9b) Erstellung KI-basierter Erzeugnisse
Diese Bestimmungen gelten ferner für jegliche Nutzung von Material in Form von Aufnahmen oder Abbildungen des Darstellers, das im Zusammenhang mit Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) – im Sinne von generativer künstlicher Intelligenz – bearbeitet wird und durch das neue Erzeugnisse entstehen. Hierzu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anwendungen wie Invoke, Weavy oder eigene Inhouse- oder Cloud-Lösungen, die durch sogenanntes „Prompting“ oder vergleichbare Verfahren Text-zu-Bild-, Bild-zu-Bild-, Text-zu-Stimme- oder Bild-zu-Video-Kreationen erstellen.

Definitionen

LoRA (Low-Rank Adaptation): LoRA bezeichnet eine Methode des KI-Modelltrainings, bei der ein bestehendes Basismodell durch das Hinzufügen zusätzlicher, gering gewichteter Parameter gezielt an neue Daten angepasst wird, ohne das ursprüngliche Modell dauerhaft zu verändern.
Fine-Tuning: Fine-Tuning bezeichnet den Prozess, ein KI-Basismodell oder vortrainiertes KI-Modell anhand zusätzlicher, spezifischer Trainingsdaten weiter anzupassen, um dessen Verhalten oder Ergebnisse für einen bestimmten Anwendungszweck zu optimieren.

Zustimmung und Verwendungszweck

Für jegliche Nutzung von Material, das mittels KI gemäß Ziffer 9a weiterbearbeitet wird, ist keine gesonderte Zustimmung erforderlich.
Die Nutzung von Aufnahmen oder Abbildungen des Darstellers für KI-basierte Anwendungen gemäß Ziffer 9.b bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung solcher Aufnahmen als visuelle Vorlage, Stilreferenz oder sogenanntes „Referenzfoto“ („Bild-zu-Bild“) zur Erzeugung neuer Inhalte, Szenen oder Darstellungen sowie für deren Einsatz zu Trainingszwecken innerhalb generativer KI-Systeme.
Das dem Kunden zur Verfügung gestellte oder im Rahmen des Auftrags erstellte Material sowie jegliche daraus abgeleiteten KI-Modelle (z. B. LoRA) dürfen ausschließlich für den explizit und schriftlich vereinbarten Zweck, für den genannten Endkunden und innerhalb des vereinbarten Zeitraums genutzt werden.
Jegliches Training mit einer generativen KI gemäß Ziffer 9b unter Verwendung von Material in Form von Aufnahmen oder Abbildungen des Darstellers darf ausschließlich auf vom Kunden kontrollierten KI-Systemen erfolgen. Das Material darf nicht in einer Art und Weise zu Trainingszwecken verwendet werden, durch die es einer nicht bestimmbaren oder unbekannten Öffentlichkeit offenbart wird. In Zweifelsfällen über die vorgenannte Öffentlichkeit ist vorab die schriftliche Zustimmung der Agentur einzuholen. Der vorstehende Vorbehalt ist auch als Vorbehalt im Sinne von § 44b Abs. 3 UrhG zu verstehen.
Der Kunde ist aktiv bei Nutzung von jeglichen KI-Anwendungen gemäß Ziffer 9a und Ziffer 9b dazu verpflichtet, aktiv zu prüfen, ob die Anwendung DSGVO-konform ist und personenbezogene Daten nicht in eine Trainingsmasse fließen.

Vergütung und Umfang der Nutzungsrechte des Darstellers
Die Höhe des Darstellerhonorars bei Nutzung von Aufnahmen oder Abbildungen des Darstellers für KI-basierte Anwendungen gemäß Ziffer 9b unterteilt sich in der Regel in ein Arbeitshonorar zur Erstellung eines Datensatzes, um ein LoRA-Training oder Fine-Tuning durchfuhren zu können, und ein Entgelt für Nutzungsrechte. Das Nutzungsrecht regelt die Dauer und den Umfang (z. B. die Anzahl der Motive), in denen der Datensatz verarbeitet, trainiert und Erzeugnisse erstellt werden dürfen. Des Weiteren regelt es den Umfang der Veröffentlichung der entstandenen Erzeugnisse (Zeit, Ort, Medium).

Schutz der Persönlichkeitsrechte des Darstellers
Die Generierung von Erzeugnissen, die den Darsteller in ehrverletzender, diskriminierender, pornografischer, gewaltverherrlichender oder sonst in abträglicher Weise darstellen, ist strengstens untersagt.
Wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes des Darstellers, etwa durch Vergrößerung oder Verringerung der Körpermaße, durch wesentliche Veränderung des Bekleidungszustands (Wechsel von vollständiger Bekleidung zu Bikini oder Unterwäsche) oder durch Veränderung der Körperhaltung in eine abträgliche Form, bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Es ist untersagt, aus Trainings einer oder mehrerer Persönlichkeiten neue, künstliche Persönlichkeiten zu schaffen, die der ursprünglichen Persönlichkeit nicht mehr ähneln.

Datenmanagement, Löschung und Weiternutzung von Material und Trainingsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, das Material und die daraus erstellten KI-Modelle (z. B. LoRA) sicher zu speichern und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
Eine Weiternutzung des Materials, der Trainingsdaten oder der damit generierten Erzeugnisse über die vereinbarte Nutzungsdauer oder den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung und einer angemessenen, neu zu verhandelnden Vergütung.
Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundsätze der Speicherbegrenzung und Zweckbindung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO werden trainierte LoRAs oder Fine-Tunings nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Trainings endgültig gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein fortbestehendes berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Eine frühere Löschung erfolgt auf schriftliches Verlangen der betroffenen Person, sofern keine entgegenstehenden rechtlichen Verpflichtungen bestehen.

Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die wesentlichen Bestimmungen dieses Abschnitts, insbesondere gegen die Zweckbindung (Ziffer X.3.3.), das Verbot des Trainings allgemeiner KI (Ziffer X.3.4.), beispielsweise bei Einspeisung in Midjourney oder CapCut, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das Zehnfache der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 10.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes durch die Agentur oder den Darsteller bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 10 Datenschutz

Die im Rahmen der Darstellerbuchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet und gespeichert. Eine Nutzung oder Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Es gelten die gesetzlichen Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Löschfristen nach der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des deutschen Steuerrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, das dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

§ 12 Änderungen der Buchungsbedingungen

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen sind ausschließlich mit der Agentur zu vereinbaren. Der Kunde hat es zu unterlassen, Darsteller während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten, ohne dass dies vorher mit der Agentur abgestimmt ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur vereinbart.

Stand: Frankfurt 24.11.2025

 

 

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2021